Die Gesundheitskarte ist immer noch auf gutem Weg
Dr. Pablo Mentzinis | am 02. August 2012

 

„Das politische Projekt elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist gescheitert. Der gigantomanische Anspruch, durch eine flächendeckende Elektronifizierung der Patientenversorgung unter der Führung der Krankenkassen sowohl transparente Patienten als auch transparente Ärzte herzustellen, widerspricht elementaren ärztlichen Grundwerten.“ Das sagen einige Ärzte beim 115. Deutschen Ärztetag – und die recht laut. Das haben alle gehört und alle gelesen, denn die Presse hat über diese Stimmungsmache der Ärzte berichtet.

Aber wie sieht es denn wirklich aus mit der elektronischen Gesundheitskarte? Wie ist denn tatsächlich das Stimmungsbild in der Ärzteschaft?

Anders. Differenzierter. Am besten schaut man bei der Bundesärztekammer selbst nach, denn die müssen es ja wissen. Im sogenannten E-Health-Report, einer repräsentativen Befragung von niedergelassenen und Krankenhausärzten im April/Mai 2010 durch das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Bundesärztekammer, wurde das Stimmungsbild erstmals sachlich analysiert. Aufschlussreich war hier vor allem die unterschiedliche Einstellung zur Vernetzung bei niedergelassenen Ärzten und bei Klinikärzten: 92 Prozent der Klinikärzte befürworten Vernetzung und Telemedizin. Bei den niedergelassenen Ärzten war es nur gut jeder zweite.

Die Vertreter der niedergelassenen Ärzte warnen gebetsmühlenartig vor dem gläsernen Patienten, der durch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte drohe. Diese Diskussion ist unsachlich und überholt. Unsachlich, da alle Datenschützer den deutschen Konzepten ein sehr hohes Sicherheitsniveau bestätigt haben. Gerade im internationalen Vergleich müssen wir uns mit der deutschen Lösung nicht verstecken. Diese verlangt den Besitz der Karte und die Eingabe einer persönlichen Geheimzahl. Nur dann können die Daten auf der Karte ausgelesen werden. Am Rande bemerkt: Privat abrechende Ärzte haben keine Bedenken, ihre Abrechnung durch private Unternehmen durchführen zu lassen. Bei diesen Abrechnungen wird genau aufgeschlüsselt, welche Untersuchungen beim Patienten durchgeführt worden sind. Der Datenschutz ist in diesem Zusammenhang noch nicht diskutiert worden, obwohl die privat Versicherten hier sehr gläsern werden.

Die nun geplanten Vernetzungselemente auf der elektronischen Gesundheitskarte sind sinnvoll und sparen Geld. Geplant ist ein Online-Update der Versichertenstammdaten beim Arzt einmal pro Quartal, die Speicherung von Notfalldaten auf der Karte sowie eine sichere verschlüsselte Kommunikation von Arzt zu Arzt. Gerade beim letzten Punkt gibt es einiges zu tun: Heute werden Patientendaten und Arztbriefe unverschlüsselt durch die Netze gefaxt – Daten können abgefangen, gelesen, geändert oder gelöscht werden oder an falsche Adressaten gelangen. Niedergelassene Ärzte betreiben die Fernabfrage medizinischer Daten ihrer Praxissysteme vom heimischen PC aus - oft ohne adäquate Sicherheitsvorkehrungen. Derzeit vernetzen sich Ärzte vielfach mit den einfachen herkömmlichen technischen Mitteln; professionelle Datensicherheit kann so nicht gewährleistet werden.

BITKOM hat im Sommer 2011 letztmals in einer repräsentativen Umfrage ermittelt, dass rund 70 Prozent der Bundesbürger für die elektronische Gesundheitskarte sind. 2009 waren es erst 59 Prozent. Je jünger die Befragten, desto deutlicher der Zuspruch. Mehr als vier Fünftel der unter 30-Jährigen wünscht sich die Einführung der Karte. Aber auch unter Senioren (65 Jahre und älter) befürwortet sie eine solide Mehrheit von 55 Prozent. Die Bürger sehen die Vorteile der elektronischen Gesundheitskarte offenbar deutlicher als die Politik, die es nach zehn Jahren immer noch nicht geschafft hat, die Karte einzuführen.

Und auch die Richter des Sozialgerichts Düsseldorf haben am 28. Juni 2012 bestätigt, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch die Gesundheitskarte nicht verletzt wird. 

 

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