Mit »Verzögertes Connect« wird ein Lösungsansatz für die Realisierug der gesetzlichen Anforderungen zum
Angebot »kostenfreier Warteschleifen« in der sogenannten Phase 1 (ab 1. September 2012 bis 31. Mai 2013) des novellierten Telekommunikationsgesetzes 2012 bezeichnet.
Nicht technisch gesprochen bedeutet »Verzögertes Connect« dass ein eingehender Anruf, für den in einem Call Center nicht unmittelbar ein freier Agent zur Bearbeitung verfügbar ist, »physikalisch« nicht angenommen werden darf. Dieses »physikalische« Annehmen hätte nämlich zur Folge, dass die Verbindung für den Anrufenden kostenpflichtig werden würde.
Eine Art Zwitter-Zustand
Auf der einen Seite gilt die Verbindung also als durchgestellt oder offen, das Call Center darf z.B. bereits übertragene Informationen des Anrufs, wie die Telefonnummer für die Verarbeitung in internen Systemen nutzen und dem Anrufer Wartemusik oder Ansagen einspielen – auf der andren Seite wurde aber dem Anrufer über das Telefonnetz noch kein „abheben“ auf der angerufenen Seite signalisiert, die Verbindung befindet sich also bis zu maximal 120 Sekunden in einer Art Zwitterzustand.
Nach zwei Minuten ist Schluss
Sollte nach dieser Zeit der Anruf noch keinem Agenten zugestellt worden sein, so unterbricht das Telefonnetz die Verbindung wie auch bereits in der Vergangenheit, wenn ein Angerufener den Anruf nicht entgegennimmt.
Aufgrund der generellen Funktionsweise von »Verzögertes Connect« muss der betroffene Anwender sicherstellen, dass sowohl seine Telefonanlage als auch sein Netzbetreiber »Verzögertes Connect« unterstützen. Beide Seiten müssen also dieses „Feature“ unterstützen und es muss gemeinsam funktionieren, das testet man am besten vorher.
Deutlich mehr Details stellt das vom Arbeitskreis Business Communications erstellte Hinweispapier zur Verfügung.

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